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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Beiträge zahlt der Arbeitgeber?

    Welche Beiträge zahlt der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie beispielsweise zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem übernimmt er oft auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur Unfallversicherung. Die genauen Beiträge und deren Höhe können je nach Unternehmen und Tarifvertrag variieren. Es ist wichtig, sich über die genauen Leistungen und Beiträge im Arbeitsvertrag oder mit dem Arbeitgeber zu informieren.

  • Wann meldet Arbeitgeber Krankenkasse ab?

    Arbeitgeber sind verpflichtet, die Krankenkasse zu informieren, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Die Krankenkasse wird dann über die Arbeitsunfähigkeit informiert und übernimmt die Krankengeldzahlungen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, die Krankenkasse früher zu informieren, zum Beispiel wenn ein Arbeitsverhältnis endet oder der Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre Pflichten in Bezug auf die Meldung von Krankheitsfällen an die Krankenkasse kennen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Welche Beiträge muss der Arbeitgeber zahlen?

    Welche Beiträge muss der Arbeitgeber zahlen? Der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer zahlen, die unter anderem die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten. Darüber hinaus müssen sie auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten, sofern dies im Unternehmen vereinbart wurde. Insgesamt sind Arbeitgeber also verpflichtet, verschiedene Beiträge zu zahlen, um die soziale Absicherung ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    Mitgliedschaft für 3 Monate / ohne Ablaufdatum

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  • Warum fragt Arbeitgeber bei Krankenkasse nach?

    Arbeitgeber fragen bei der Krankenkasse nach, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter korrekt versichert sind. Sie möchten sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und keine rechtlichen Risiken bestehen. Zudem benötigen sie diese Informationen, um im Falle einer Krankmeldung die Lohnfortzahlung korrekt abwickeln zu können. Darüber hinaus kann die Krankenkasse Auskunft über eventuelle Vorerkrankungen oder besondere medizinische Bedürfnisse der Mitarbeiter geben, die für den Arbeitgeber relevant sein könnten. Letztendlich dient die Abfrage bei der Krankenkasse auch dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu unterstützen und gegebenenfalls präventive Maßnahmen zu ergreifen.

  • Wie viel zahlt Krankenkasse an Arbeitgeber?

    Die Krankenkasse zahlt in der Regel keinen direkten Betrag an Arbeitgeber. Stattdessen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Beiträge an die Krankenkasse, die je zur Hälfte von beiden Seiten getragen werden. Diese Beiträge dienen dazu, die Gesundheitskosten der Versicherten abzudecken und das Gesundheitssystem zu finanzieren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Teil des Beitrags für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Die genaue Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten und wird prozentual vom Bruttolohn berechnet.

  • Was erfährt neuer Arbeitgeber von Krankenkasse?

    Ein neuer Arbeitgeber erfährt von der Krankenkasse in der Regel Informationen über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel den aktuellen Versicherungsstatus und die Art der Versicherung (gesetzlich oder privat). Zudem erhält der Arbeitgeber Informationen über eventuelle Krankmeldungen oder Arbeitsunfähigkeiten des Arbeitnehmers, die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben könnten. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch Informationen über mögliche Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten des Arbeitnehmers erhalten, die relevant für die Arbeitsplatzgestaltung oder die Gesundheitsvorsorge sein könnten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber nur bestimmte Informationen von der Krankenkasse erhalten darf und diese vertraulich behandeln muss, um die Privatsphäre des Arbeitnehmers zu wahren.

  • Was erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber?

    Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber im Falle einer Krankheit oder Verletzung seines Mitarbeiters das Krankengeld. Dieses wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung arbeitsunfähig ist und somit kein Gehalt vom Arbeitgeber erhält. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts des Arbeitnehmers und wird für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Der Arbeitgeber kann dieses Krankengeld dann als Erstattung von der Krankenkasse erhalten, um die finanzielle Belastung durch die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters zu verringern.

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